Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen mit Britain Tours & More

 

Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§651a-m BGB; §§4-11 BGB-Info VO) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

  1. Abschluss des Reisevertrages, Reiseleistungen

  • Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bitte verwenden Sie hierzu das Anmeldeformular.
  • Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande, über die wir Sie mit der Buchungsbestätigung informieren. Umfang und Art der von uns geschuldeten Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung zu der betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
  • Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, deren Anmeldung Sie vornehmen, wie für Ihre eigene einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
  • Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  • Wir werden Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns dies möglich.
  1. Zahlung

  • Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreis-Sicherungsscheines gemäß 651r Abs. 4 BGB hat der Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu zahlen. Die Anzahlung ist bis zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Datum zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Spätestens 28 Tage vor Beginn der Reise ist der restliche Reisepreis zur Zahlung fällig, sofern wir unser Kündigungs- und Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 5 nicht ausgeübt haben.
  • Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt wird der gesamte Reiseantritt sofort, spätestens drei Tage nach Anmeldung fällig.
  • Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der Restzahlung ca. 2 Wochen vor Reisebeginn.
  • Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen seitens Britain Tours & More. Im Falle einer Nichterfüllung der Zahlung des Reisepreises kann Britain Tours & More Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Die bei kurzfristiger Buchung anfallenden Zusatzkosten und –leistungen werden dem Reisenden gesondert berechnet.
  • Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort zu zahlen.
  1. Leistungen

  • Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Reise sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
  • Da wir auch Privatanwesen besichtigen, ist eine hundertprozentige Planung unter gewissen Umständen nicht möglich. Wir behalten uns daher Änderungen der Reiseroute mit zeitlichen oder örtlichen Abweichungen bei gleichwertig nahe gelegenen Ersatzorten vor.
  • Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen für Reisende werden immer schriftlich von uns bestätigt und erst dann Teil des Reisevertrages.
  • Weder bieten wir Fremdleistungen an, die nicht Bestandteil der Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung sind, noch sind wir für solche haftbar.
  1. Rücktritt des Reisenden, Entschädigungsumbuchungen

  • Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrem Reisevertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erfolgen.
  • Treten Sie kurzfristig vom Reisevertrag zurück, können wir nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.
  • Wir behalten uns vor, diese Entschädigung konkret oder pauschalisiert zu berechnen. Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Reisebeginn werden 5% in Rechnung gestellt. Nichtzahlen und Nichterscheinen gelten nicht als Rücktritt.
  • Erscheint der Reisende an Abreisetag nicht oder zu spät, behält sich Britain Tours & More den vollen Reisepreisanspruch vor.
  • Bei kurzfristiger Stornierung gelten nachfolgende Pauschalsätze:
  • 84 bis 49 Tage vor Reiseantritt: 15%
  • 48 bis 35 Tage vor Reiseantritt: 35%
  • 34 bis 21 Tage vor Reiseantritt: 50%
  • 20 bis 10 Tage vor Reiseantritt: 75%
  • ab 9 Tagen vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
  • Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich Reisetermins, Reiseziel) sind für Sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den o. g. Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
  • Der Einsatz einer Ersatzperson ist bis spätestens 8 Tage vor Reisebeginn möglich. Die Ersatzperson tritt dann in Ihre aus dem Reisevertrag hervorgehende Rechte und Pflichten ein. Sowohl Sie als auch die Ersatzperson haften dann als Gesamtschuldner für etwaige Mehrkosten. Wir behalten uns vor, der Teilnahme einer Ersatzperson zu widersprechen, sollte diese den Reiseerfordernissen nicht entsprechen.
  1. Rücktritt des Veranstalters

  • Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt durch Nichterreichten der Teilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Wir werden Sie bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn verständigen, falls eine Reise nicht durchgeführt werden kann.
  • Der Reiseveranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, jedoch ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz Abmahnung von Ihnen nachhaltig gestört wird oder Sie sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten, so dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Wenn der Reiseveranstalter in einem solchen Falle das Vertragsverhältnis kündigt, so behält er den Anspruch auf Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattung durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie hierbei selbst.
  • Treten vor Reise nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände in Kraft, welche die Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, können beide Vertragsparteien, sowohl der Reisende als auch der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Rechtsfolgen ergeben sich aus der Gesetzeslage.
  1. Haftung des Veranstalters

  • Die Haftung von Britain Tours & More für vereinbarte Leistungen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.
  • Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunde auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  • Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,–; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
  1. Mängelrüge, Mitwirkungspflicht des Reisenden.

  • Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung verlangen, ausgenommen bei Mängeln, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
  • Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist (gemäß §651 o BGB) zur Abhilfeleistung zu setzen ist, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von uns verweigert, sollte die Abhilfe unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
  1. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

  • Für Reisen nach England ist ein Reisepass, der über die gebuchte Reisedauer hinaus noch möglichst 6 Monate gültig sein sollte (für deutsche Staatsbürger) sowie ein ETA erforderlich.
  • Für Bürger anderer Nationalität können andere Vorschriften gelten. Für die Einhaltung von Einreisebestimmungen sind alle Teilnehmer selbst verantwortlich.
  • Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
  • Alle Nachteile, insbesondere Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung o.g. Vorschriften
    1) – 3) entstehen, gehen zu Ihren Lasten, außer bei Falsch- oder Nichtinformation durch uns.
  • Der Reisende ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen von uns ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Ihnen selbst zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
  1. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

  • Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche gegen uns sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der Reise schriftlich an uns geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurden oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckverlust ist dem Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle mitzuteilen. Reisevertragliche Ansprüche nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
  1. Reiseversicherungen

  • Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung vor Buchung der Reise abzuschließen. Wenden Sie sich dazu gerne an uns.
  1. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kaiserslautern.
  1. Datennutzung

  • Wir erheben bei Buchung Ihrer Reise personenbezogene Daten, die wir für die Durchführung und Erfüllung des Reisevertrages zwischen Ihnen und uns benötigen. Die Daten werden elektronisch bei uns gespeichert, verarbeitet und an für den Vertragszweck notwendige Leistungsträger (z. B. Unterkünfte, Busunternehmen, Fährgesellschaften) übermittelt.
  • Weitere Informationen siehe nachstehende Datenschutzerklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung DSGVO
  1. Sonstiges

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Britain Tours & More                                                                          Stand September 2025
Ulla Michel (Inhaberin)
Daubenbornerhof 6
67677 Enkenbach-Alsenborn

Tel.: +49 171 708 2002
E-Mail: ulla.michel@britain-tours.de